AGB


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 Allgemeine Geschäftsbedingungen des DRK-Ortsverein Deidesheim e.V.
zur Anforderung eines Sanitätsdienstes und
dem Verleih von Material und Fahrzeugen.
 

Vorwort
Der DRK-Ortsverein Deidesheim e.V. steht im Zeichen des Deutschen Roten Kreuz und dessen Grundsätzen, der Verbandsgemeinde Deidesheim für die sanitätsdienstliche und materiellen Versorgung bei Weinfesten, Blutspende-Terminen oder ähnlichen Events zur Seite.

Um dies gewährleisten zu können, führen wir regelmäßig Aus-, Weiter- und Fortbildungen bei unseren ehrenamtlich tätigen Helferinnen und Helfer durch, beschaffen notwendiges medizinisches Material, stellen Einsatzfahrzeuge zur Verfügung und/oder übernehmen die Verpflegung von zum Beispiel, den Blutspendern.

In der folgenden AGB werden die Rahmenbedingungen absteckt unter denen wir als
DRK OV Deidesheim tätig sind.

Bestimmung
Diese Auftragsbedingungen regeln die Durchführung von Sanitätsdiensten (bzw. medizinischer/sanitätsdienstlicher Sicherstellungen/Absicherungen) durch das Deutsche Rote Kreuz – Ortsverein Deidesheim e.V. (nachfolgend „DRK-OV Deidesheim“ genannt).

Bei Anforderung eines Sanitätsdienstes akzeptiert der Veranstalter die nachfolgend aufgeführten Auftragsbedingungen.

Für den geleisteten Sanitätsdienst wird eine Rechnung gestellt. Die Vergütung dient zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben und damit auch der Deckung unserer Kosten z.B. für die Materialbeschaffung, sowie Instandhaltung von Fahrzeugen, medizinischen Geräten und der Aus- und Fortbildungskosten unseres Personals.

Sondervereinbarungen zu diesen Auftragsbedingungen sind nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung durch beide Vertragspartner möglich.

Auf Anfrage erstellt der DRK-OV Deidesheim dem Veranstalter ein Angebot über den zu leistenden Sanitätsdienst. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angebotssumme (z.B. durch abweichende Dienstzeiten, geänderte Einsatzaufgaben, Sonderbelastungen etc.) von dem letztendlichen Rechnungsbetrag abweichen kann.

Anforderung
Wird von einem Veranstalter ein Sanitätsdienst benötigt, muss der DRK-OV Deidesheim spätestens sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt werden:

  • per Post an:

DRK-Ortsverein Deidesheim e.V.
Im hohen Acker 11
67146 Deidesheim

Der DRK-OV Deidesheim ist bestrebt möglichst allen Anforderungen nachzukommen, behält sich jedoch bei kurzfristiger Anforderung oder bei Überlastung vor, einzelne Sanitätsdienste nicht zu besetzen und die Dienstanforderung abzulehnen. Eine Übernahmeverpflichtung von Sanitätsdiensten seitens des DRK-OV Deidesheim besteht nicht.

Die Dienstanforderung sollte mit dem zur Verfügung gestellten Formular übermittelt werden, muss aber zumindest folgende Punkte enthalten:

  • Veranstaltername
  • verbindliche Rechnungsanschrift
  • Name, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse eines verantwortlichen Ansprechpartners
  • Sanitätsdienstzeiten (Datum, Uhrzeit, ggf. Zeitplan; ggf. eingeplante Pausen)
  • Veranstaltungsart (z.B. Sport, Konzert, Festumzug) und ggf. Veranstaltungsname
  • Genauer Veranstaltungsort (mit Angabe: im Freien oder im Gebäude, Veranstaltungsfläche in Quadratmeter, Sanitätsraum vorhanden ja/nein)
  • Erwartete und maximale, zugelassene / mögliche Personenanzahl der Teilnehmer und Besucher
  • Eventuelle Teilnahme prominenter Personen mit Sicherheitsstufe
  • Auflagen z.B. von Sicherheitsbehörden, Ordnungsamt oder Sportverbänden (Bitte Kopie beifügen)
  • besondere Gefahrenpotenziale (z.B. offenes Feuer, schwieriges Gelände)
  • spezielle Regelungen, die nach bestimmten Hilfskräften verlangen, müssen unbedingt mitgeteilt werden (Bitte Kopie beifügen)

Ohne schriftliche Auftragsbestätigung des DRK-OV Deidesheim gilt ein angeforderter Sanitätsdienst als nicht angenommen.

Auf Verlangen des DRK-OV Deidesheim ist eine Vorbesprechung für den Sanitätsdienst durchzuführen, unabhängig davon, ob der Dienst bereits angenommen wurde oder nicht. Wir behalten uns vor die im Vorfeld geleisteten Stunden zur Vorbereitung des Sanitätsdienstes in Rechnung zu stellen.

Der Veranstalter stellt den Einsatzkräften des DRK-OV Deidesheim geeignete und ausreichend große Räumlichkeiten zu deren ausschließlichen Nutzung zur Verfügung. Sollte die Bereitstellung von Räumlichkeiten dem Veranstalter nicht möglich sein, muss er dieses bei der Anforderung mitteilen. In diesem Fall ist eine geeignete Stellfläche für Fahrzeuge und/oder Zelte in Abstimmung mit dem DRK-OV Deidesheim durch den Veranstalter bereitzustellen.

Zustandekommen eines Vertrages
Nachdem der DRK-OV Deidesheim eine Anforderung zur Planung und Durchführung eines Sanitätsdienstes erhalten hat, wird diese Anforderung geprüft und wenn notwendig ein entsprechendes Angebot erstellt. Sollte kein Angebot erforderlich sein, erhält der Veranstalter direkt eine vorläufige Auftragsbestätigung mit den zu erwartenden Kosten seitens des DRK-OV Deidesheim.

Das Angebot wird dem Veranstalter zur Prüfung vorgelegt, evtl. Fragen können im Dialog geklärt werden.

Eine autorisierte Person des Veranstalters bestätigt das Angebot bzw. den Auftrag zur Übernahme eines Sanitätsdienstes. Die Bestätigung muss schriftlich über die bereits genannten Kontaktmöglichkeiten erfolgen.

Der Veranstalter erhält anschließend eine endgültige Auftragsbestätigung seitens des DRK-OV Deidesheim.

Veranstaltungsausfall
Fällt die Veranstaltung, für die der DRK-OV Deidesheim angefordert wurde aus, muss dies zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber 48 Stunden vor dem geplanten Veranstaltungstermin, schriftlich und bestenfalls auch (fern-)mündlich mitgeteilt werden.

Wird dies versäumt, behalten wir uns vor, die geplanten Personalkosten, sowie die Fahrzeugkosten in Rechnung zu stellen.

Leistungsumfang
Die Betreuung der Veranstaltung durch den DRK-OV Deidesheim im Rahmen eines Sanitätsdienstes umfasst die sanitätsdienstliche Erstversorgung der Veranstaltungsteilnehmer und -besucher bei medizinischen Notfällen. Der DRK-OV Deidesheim stellt hierfür das geeignete Personal, sowie die notwendige Ausrüstung zu Verfügung.

Der Transport von Patienten in ein Krankenhaus oder zu einem Arzt ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Lediglich im Ausnahmefall und nach Weisung der zuständigen Rettungsleitstelle, kann der Patiententransport ins Krankenhaus auch vom DRK-OV Deidesheim durchgeführt werden.

Die Einsatzkräfte des DRK-OV Deidesheim übernehmen ausschließlich die sanitätsdienstliche Betreuung sowie die damit unmittelbar in Zusammenhang stehenden Arbeiten.

Der DRK-OV Deidesheim ist nicht verantwortlich für Belange und Maßnahmen, die außerhalb der Durchführung des Sanitätsdienstes selbst liegen (z.B. Maßnahmen gegen Brandgefahr, Einrichtung und Offenhaltung von Fluchtwegen, Zugangsregelung/-kontrolle, ordnungsdienstliche Aufgaben oder ähnliche Arbeiten).

Ein Mietverhältnis zwischen dem DRK-OV Deidesheim und dem Veranstalter besteht nicht.

Sollte eine akute Gefahr für die Helferinnen und Helfer des DRK-OV Deidesheim
be-/entstehen, so können sich diese zurückziehen und den Sanitätsdienst unterbrechen/abbrechen, um sich selbst keiner Gefahr auszusetzen.

Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge
Die Anzahl der einzusetzenden Einsatzkräfte, Fahrzeuge und Geräte ermittelt sich aus anerkannten Risikoanalysen und Algorithmen, die u.a. folgende Punkte berücksichtigen:

  • Teilnehmer- und Besucheranzahl der Veranstaltung
  • Veranstaltungsart
  • Veranstaltungsort
  • Gefahren- und Unfallschwerpunkte

Die angeforderten Einsatzkräfte des DRK-OV Deidesheim verfügen, je nach angefordertem Personal, über aktuelle sanitäts-/rettungsdienstliche, sowie ggf. auch ärztliche Ausbildungen.

Der DRK-OV Deidesheim plant anhand einer anerkannten Risikoanalyse (z.B. Maurer- Algorithmus), wie der Sanitätsdienst quantitativ und qualitativ besetzt wird.

Der DRK-OV Deidesheim kann von dieser Risikoanalyse aufgrund von Erfahrungen mit ähnlichen Veranstaltungen oder aus Erfahrungen der Vorjahre mit derselben Veranstaltung etc. abweichen.
Dies bezieht sich auf das Personal, die Fahrzeuge und das Material.

Das DRK-OV Deidesheim behält sich vor, Einsatzkräfte/-mittel in Absprache mit der Bereitschaftsleitung und der Veranstaltungsleitung, nachzufordern, sollte sich während der Veranstaltung zeigen, dass der Umfang der Einsatzkräfte/-mittel nicht ausreichend ist.
Dies gilt besonders für Veranstaltungen mit einem hohen Unfallrisiko und hohem Gefahrenpotenzial.

Ein Sanitätsdienst wird vom DRK-OV Deidesheim grundsätzlich mit mindestens zwei Einsatzkräften (mit der Mindestqualifikation Sanitäter/in) durchgeführt.

Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass den DRK-Einsatzkräften vor Ort sämtliche Unterstützung zur Erfüllung Ihrer Aufgaben gestellt wird (Interventionsrecht durch die Sanitätsdiensteinsatzleitung bei drohender Gefahr).

Die Verpflegung muss vom Veranstalter gestellt werden, sollte dies nicht der Fall sein, behalten wir uns vor die entstandenen Verpflegungskosten der Helferinnen und Helfer in Rechnung zu stellen.

Die Einsatzkräfte sind während ihres Dienstes über das DRK versichert. Eine weiterreichende Versicherung ist nicht inbegriffen.

Stellplätze / Fluchtwege / Zugänge
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend viele und große Stellplätze für die DRK-Einsatzfahrzeuge vorgehalten werden, von denen zu jeder Zeit eine freie An- und Abfahrt gewährleistet ist.

Fluchtwege sind offen zu halten und dem DRK-Einsatzpersonal ist der Zugang zu nicht öffentlichen Veranstaltungsbereichen, wie z.B. VIP- und Backstage-Zonen, zu ermöglichen.

Für nachrückende bzw. nachgeforderte Einsatzfahrzeuge hat der Veranstalter ebenfalls dafür zu sorgen, dass eine freie An- und Abfahrt zur Sanitätsstation und zum Veranstaltungsgelände zu jeder Zeit möglich ist.

Der Veranstalter verpflichtet sich zur Absicherung der Sanitätswache (Zelt, Sanitätsraum usw.).

Notfälle/Großschadenslagen außerhalb der Veranstaltung
Da der DRK-OV Deidesheim als Hilfsorganisation auch Aufgaben im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes, bei Großschadensereignissen, sowie der Unterstützung des Rettungsdienstes wahrzunehmen hat, kann es unter Umständen erforderlich werden, bei einem entsprechenden Einsatzauftrag den Sanitätsdienst nicht anzutreten bzw. teilweise oder ganz abzubrechen.

In diesem Falle steht dem Veranstalter keinerlei Ersatzansprüche gegenüber dem DRK-OV Deidesheim zu.
Eine Haftung des DRK-OV Deidesheim gegenüber Dritten im Hinblick auf eine in diesem Falle möglicherweise eintretende medizinische und sanitätsdienstliche Unterversorgung der Veranstaltung scheidet aus.

Die Verantwortung für die ausreichende Versorgung der Veranstaltung geht dann allein auf den Veranstalter über.

Wir behalten uns vor, Einzelfallentscheidungen zu treffen und ggf. eine Ersatz- / Notbesetzung bereit zu stellen sofern möglich, abhängig der Veranstaltungsgröße.

Im Gegenzug wird der Veranstalter von der Leistung einer ggf. vereinbarten Vergütung an die DRK-OV Deidesheim befreit.
Bereits anteilig erbrachte Leistungen müssen vergütet werden.


Kosten
Die Berechnung der Kosten des Sanitätsdienstes/Einsatzes erfolgt auf Basis der aktuell gültigen Gebührensätze, siehe Kreissätze DRK Kreisverband Bad Dürkheim e.V.
in Anlage 1 und anhand folgender Parameter:

  • tatsächlich geleistete Einsatzzeit
  • eingesetzte Einsatzkräfte, Fahrzeuge, eingesetztes Material
  • zurückgelegte Fahrstrecke zwischen der Vereinsheim des DRK-OV Deidesheim und dem Einsatzort

Die Anzahl der erfolgten Hilfeleistungen vor Ort ist nicht relevant.

Die Berechnung der Einsatzzeit beginnt mit der Abfahrt von Vereinsheim des DRK-OV Deidesheim und endet mit der Rückkehr dort.

Entscheidend für die Berechnung sind nicht die geplanten Zeiten, sondern die tatsächlich erbrachten Zeiten.

Die Gebührensätze für Krankentransportfahrten und für den öffentlichen Rettungsdienst bleiben von diesen Geschäftsbedingungen unberührt.

Für größere Veranstaltungen mit erhöhtem Personal- und Materialeinsatz wird immer ein individuelles Angebot erstellt.

Die Helfer des DRK-OV Deidesheim leisten ihren Dienst ehrenamtlich.

Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der DRK-OV Deidesheim behält sich vor bei Vertragsbruch bis zu 150% auf die zu berechnende Leistung aufzuschlagen. Dies ist eine Einzelfallentscheidung.

Zahlungsmodalitäten
Im Regelfall erhält der Veranstalter nach dem geleisteten Sanitätsdienst eine Rechnung von dem DRK-OV Deidesheim, die innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge, durch Banküberweisung zu begleichen ist.

Der DRK-OV Deidesheim behält sich bei bestimmten Veranstaltungen vor, eine andere Zahlungsmodalität zu wählen.

Dies beinhaltet auch die Möglichkeit, einen Teil der Rechnungssumme vor Veranstaltungsbeginn als Anzahlung zu verlangen und wird dem Veranstalter vorher rechtzeitig bekannt gegeben.

Sollte sich der Veranstalter weigern die Anzahlung vor Veranstaltungsbeginn zu leisten, behält sich der DRK-OV Deidesheim vor, den Sanitätsdienst nicht anzutreten.

Spendenbescheinigungen über geleistete Kostenerstattungen, können nicht ausgestellt werden.

Verleih von Material und Fahrzeugen
Sollte Material, wie ein Zelt oder ein Fahrzeug benötigt werden, ist keine Frist zu beachten. Die Bereitschaftsleitung hat den Überblick über Material und Fuhrpark und kann so kurzfristig angefordertes Material oder Einsatzfahrzeuge, leihweise zur Verfügung stellen, sofern es nicht in Verein interne Aufträge eingebunden ist. Hierzu wird eine Rechnung erstellt nach unserer Preistabelle, siehe Anlage 2.

Nebenabreden, Haftungsansprüche, salvatorische Klausel
Nebenabreden zu diesen Auftragsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Haftungsansprüche von Seiten des Veranstalters und Dritter gegenüber dem
DRK-OV Deidesheim sind ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

Der DRK-OV Deidesheim wird von jeglicher Haftung für Schäden frei, die auf eine medizinische und sanitätsdienstliche Unterversorgung zurückzuführen sind, sofern diese darauf beruhen, dass der Veranstalter dem DRK-OV Deidesheim wissentlich oder unwissentlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht, Informationen zurückgehalten, eingetretene oder zu erwartende Veränderungen nicht unverzüglich bekannt gegeben, oder eine sonstige ihn betreffende Verpflichtung, gleich welcher Art, vernachlässigt hat.
In diesem Falle stellt der Veranstalter den DRK-OV Deidesheim auch hinsichtlich aller Ersatzansprüche Dritter frei.

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine den gesetzlichen Anforderungen genügende und dem erkennbaren Interesse nahekommende Bestimmung zu ersetzen.

Der DRK-OV Deidesheim geht davon aus, dass die verantwortliche Person des Veranstalters von diesem zur Buchung eines Sanitätsdienstes berechtigt ist und eine entsprechende Unterschrift leisten darf.

Der DRK-OV Deidesheim geht davon aus, dass die verantwortliche Person, welche Material oder Fahrzeuge leiht, die AGB gelesen und verstanden hat. Sich über Preise (siehe Preisliste Anlage 2) informiert hat und sich an die Niedergeschriebenen Vereinbarungen hält.

Inkrafttreten
Diese Geschäftsbedingungen treten, gemäß Beschluss des Vorstandes des
DRK-Ortsverein Deidesheim e.V. vom 25.01.2026, ab 01.02.2026 in Kraft.  


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Anlage 1
Kreissätze des DRK Kreisverband Bad Dürkheim e.V. für das Jahr 2026
Achtung, die Preise für Personal und Fahrzeuge ändern sich jährlich.

Personal

Sanitäter

17,00€ pro Std.

Rettungssanitäter

20,00€ pro Std.

Notfallsanitäter

25,50€ pro Std.

Notarzt

75,00€ pro Std.

 

Fahrzeuge

Krankentransportwagen (KTW)

150,00€ pro Tag

Rettungswagen (RTW)

175,00€ pro Tag

Notarztwagen (NAW)   

200,00€ pro Tag

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)  

120,00€ pro Tag

Mannschaftstransportwagen (MTW)/ Einsatzgruppenfahrzeug (EGF)

100,00€ pro Tag


Der DRK-Ortsverein Deidesheim e.V. orientiert sich bei seiner Abrechnung von Diensten und Fahrzeugen an diesen Sätzen.
 
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Bereitschaftsleitung unter
Tel.:                  0155 / 60354313
E-Mail:             bereitschaftsleitung(at)drk-deidesheim(dot)de

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Anlage 2
Preise des DRK-Ortsverein Deidesheim e.V. für Material und Fahrzeuge

Befindet sich noch in Ausarbeitung. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Bereitschaftsleitung unter
Tel.:                  0155 / 60354313
E-Mail:             bereitschaftsleitung(at)drk-deidesheim(dot)de


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